Allgemeine Geschäftsbedingungen der datenwelt it service Aktiengesellschaft nachfolgend "datenwelt it service" genannt
1. Gegenstand der Bedingungen
2. Leistungen von datenwelt it service
3. Zusätzliche Leistungen
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
5. Zahlungsbedingungen
6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen
7. Zahlungsverzug
8. Laufzeit / Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz
9. Gewährleistung
10. Haftung
11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten
12. Sonstige Bedingungen
1. Gegenstand der Bedingungen
1.1. Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung, den Kauf, die Miete einschließlich der Instandhaltung und die Installation von technischen Einrichtungen in den Bereichen der Telekommunikation, der Datenverarbeitung und der Datenübertragung insbesondere der Übertragung von Daten aus dem Internet und in das Internet inklusive der dazugehörenden Betriebs- und Anwendersoftware, von Endgeräten sowie sonstiger Einrichtungen (nachfolgend mit dem Sammelbegriff "technische Einrichtungen" bezeichnet), sowie von Sprach- und Sprachmehrwertdiensten und die Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen.
1.2. Geltung / Andere Vertragsbedingungen
Angebote der datenwelt it service sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschrift beider Vertragsparteien oder durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden und seiner Annahme seitens der datenwelt it service durch Gegenzeichnung oder schriftliche Bestätigung zustande. Ausschließlich der so bestätigte Vertragsinhalt und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für die Leistungserbringung durch datenwelt it service. Etwaige Einkaufs- und sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen -insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen- des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde in seiner Bestellung hierauf Bezug nimmt und datenwelt it service nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen von datenwelt it service
2.1. Überlassung technischer Einrichtung
datenwelt it service überlässt dem Kunden die vertraglich aufgeführten sowie als Mietgegenstände gekennzeichneten technischen Einrichtungen zur Nutzung und hält sie während der Dauer des vereinbarten Überlassungszeitraumes gemäß Punkt 2.2 instand.
2.2. Instandhaltung
datenwelt it service hält die in der Bestellung aufgeführten technischen Einrichtungen instand.
Die Instandhaltung umfasst die Wartung, die Inspektion und die Instandsetzung, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Die Instandhaltung wird innerhalb der Regelentstörungszeit durchgeführt (werktags, das heißt montags bis freitags ausgenommen Feiertage am Sitz von datenwelt it service von 9.00 bis 17.00 Uhr). Während der Arbeiten kann datenwelt it service die TK-Einrichtungen außer Betrieb setzen.
2.3. Installation
Die Installation umfasst die Montage der technischen Einrichtungen gegen einen einmaligen Preis und die Herstellung des Innenleitungsnetzes gegen gesondertes Entgelt, welches nach Materialverbrauch, Arbeitszeit und Fahrtkosten gemäß den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Listenpreisen von datenwelt it service abgerechnet wird.
2.4. Leistungen von datenwelt it service bei Überlassung und beim Betrieb von Telekommunikationseinrichtungen:
2.4.1. Sofern datenwelt it service dem Kunden Telekommunikationsanschlüsse zur Nutzung überläßt, erhält der Kunde einen ausreichend großen Rufnummernplan aus einem Rufnummernblock von datenwelt it service zugewiesen. Die Anzahl der Rufnummern sowie deren numerischen Zusammensetzung (Ziffernfolgen, zusammenhängende Zahlen etc.) werden ausschließlich von datenwelt it service festgelegt.
2.4.2. Sobald die Nutzung der Telekommunikationsanschlüsse durch den Kunden endet, fällt der Rufnummernplan zurück an datenwelt it service und kann vom Kunden nicht mehr genutzt werden.
2.4.3. datenwelt it service verpflichtet sich, den Rufnummernplan nicht früher als 6 Monate nach Ende der Nutzung durch den Kunden einem anderen Kunden zur Nutzung zu überlassen oder für den Eigenbedarf zu verwenden.
2.4.4. Der Kunde kann einen eigenen neuen Rufnummernblock bei datenwelt it service bestellen bzw. einen eigenen bestehenden Rufnummernblock auf die Telekommunikationsanschlüsse von datenwelt it service aufschalten lassen, sofern dies unter den gegebenen technischen Bedingungen möglich ist und der Kunde jeglichen zusätzlichen Aufwand selbst trägt.
2.4.5. datenwelt it service wird auf Wunsch des Kunden einmal monatlich einen Einzelgesprächsnachweis über geführte Gespräche / Verbindungen des Kunden ausstellen. Der Einzelgesprächsnachweis wird nur der Geschäftsleitung des Kunden / dem Kunden persönlich per Post zugestellt, es sei denn der Kunde legt eine andere Vorgehensweise schriftlich fest.
2.4.6. Zu diesem Zweck speichert datenwelt it service die Verbindungsdaten des Kunden elektronisch. datenwelt it service ist verpflichtet, die Verbindungsdaten mindestens 60 Tage festzuhalten und spätestens nach 90 Tagen vollständig zu löschen.
2.5. Leistungen von datenwelt it service bei Überlassung und beim Betrieb von technischen Einrichtungen mit vertragsgegenständlich zugesichertem Zugang zum Internet (Internetanschlüsse, Internetserver, E-Mail-Adressen):
2.5.1. Sofern datenwelt it service dem Kunden technische Einrichtungen mit vertragsgegenständlich zugesichertem Zugang zum Internet zur Nutzung überlässt, ist datenwelt it service verpflichtet diesen Zugang dauerhaft zu ermöglichen.
2.5.2. datenwelt it service wird dem Kunden zur Ermöglichung des Zugangs zum Internet alle nötigen Informationen zur Verfügung stellen (z.B. Benutzernamen, Kennwörter, IP-Adressen etc.). datenwelt it service informiert den Kunden über alle technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Internetzugangs insbesondere die erforderliche Anschlusstechnik.
2.5.3. datenwelt it service verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate von den Zugängen zu anderen Hosts innerhalb des Internet zu sorgen.
2.5.4. Sofern datenwelt it service dem Kunden E-Mail-Adressen zur Nutzung überlässt, trägt datenwelt it service dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit hat, die unter den E-Mail-Adressen eingegangenen E-Mails abzurufen und über die überlassenen E-Mail-Adressen E-Mails zu versenden.
2.5.5. datenwelt it service ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Kunden zu überwachen und zu kontrollieren. datenwelt it service wird auch diesbezüglichen Anfragen des Kunden selber nicht folgen.
2.5.6. datenwelt it service wird dem Kunden zur Ermöglichung des Zugangs zu den E-Mails alle nötigen Informationen zur Verfügung stellen (z.B. Benutzernamen, Kennwörter, Serveradressen etc.). datenwelt it service informiert den Kunden über alle technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Internetzugangs. datenwelt it service ist nach Maßgabe der technischen Erfordernisse jederzeit zur Änderung der Zugangsdaten berechtigt, sofern die geänderten Zugangsdaten von datenwelt it service dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden.
2.5.7. Für eingegangene E-Mails unter den überlassenen E-Mail-Adressen verpflichtet sich datenwelt it service die folgenden Größenbeschränkungen und Vorhaltezeiten, sofern nicht anders im Einzelfall vertraglich vereinbart, durchzusetzen (1 MB = 1024 Byte):
- Der Speicherplatz für eingehende E-Mails ist beschränkt auf 50MB.
- E-Mail-Zugänge, die mehr als 12 Wochen nicht abgefragt werden, werden ohne weitere Datensicherung gelöscht.
- Der Speicherplatz für eigene Ordner im Webmailbereich bzw. über IMAP ist beschränkt auf 150MegaByte.
- Wird auf eigene Ordner im Webmailbereich bzw. via IMAP über einen Zeitraum von mehr als 12 Wochen nicht mehr zugegriffen, werden die eigenen Ordner ohne weitere Datensicherung gelöscht.
- Mails, die via IMAP als wichtig markiert werden (via IMAP-Flag), verbleiben in ihren Ordnern auf den Servern von datenwelt it service für 6 Monate. Danach werden sie ohne weitere Datensicherung gelöscht.
- Andere Mails werden nach 3 Monaten ohne weitere Datensicherung gelöscht.
2.5.8 datenwelt it service wird sich bemühen, die technischen Einrichtungen mit vertragsgegenständlich zugesicherten Zugängen zum Internet und E-Mail-Adressen gegen den Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen und zu verhindern, dass die Zugänge und E-Mail-Adressen des Kunden durch Dritte überwacht werden. Eine Gewähr dafür kann datenwelt it service indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.
3. Zusätzliche Leistungen
3.1. datenwelt it service erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen:
- Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der technischen Einrichtungen oder auf eine Verletzung der unter Punkt 4 genannten Mitwirkungspflichten sowie auf sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen sind. Darunter fallen auch die Beeinträchtigungen, die durch die Anschaltung von nicht von datenwelt it service instandzuhaltenden Einrichtungen oder auf die Durchführung von Arbeiten an den Einrichtungen durch andere Personen als datenwelt it service zurückzuführen sind.
- Ausbau und Instandhaltung des Innenleitungsnetzes, die nicht im Rahmen der Standardleistungen abgedeckt werden.
Abbau, Transport oder Wiederinbetriebnahme einer technischen Einrichtung, die vorübergehend außer Betrieb war.
- Mehraufwendungen durch Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der Geschäftszeiten vorgenommen werden.
- Leistungen, die erbracht werden müssen, weil dem Kunden nach Vertragsabschluss behördliche Auflagen gemacht werden, die nicht im Zusammenhang mit Mängeln der Installationsleistungen stehen.
3.2. Geschäftszeiten / Reaktionszeiten / Bereitschaft
3.2.1. Die Geschäftszeiten von datenwelt it service sind werktags, d.h. montags bis freitags außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz von datenwelt it service von 9.00 bis 17.00 Uhr. In diesen Zeiten sichert datenwelt it service seinen Kunden eine Reaktionszeit von 1 Stunde zu.
3.2.2. Außerhalb der Geschäftszeiten ist datenwelt it service über eine Telefonnummer erreichbar, die datenwelt it service dem Kunden bei Vertragsabschluss mitteilt. datenwelt it service sichert in dieser Zeit eine Reaktion auf Störungsmeldungen innerhalb von 4 Stunden zu.
3.2.3. Ein Anspruch auf Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten von datenwelt it service, die über die Entstörung hinausgehen, besteht beim Kunden nicht.
3.2.4. Arbeiten und Entstörungen außerhalb der Regelentstörzeiten werden dem Kunden mit einem Zuschlag von 100% zu dem in der Preisliste aktuell gültigen Stundensatz berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Allgemeines
4.1.1 Die vereinbarten Preise sowie alle sonstigen Entgelte sind fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde datenwelt it service die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
4.1.2 Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der technischen Einrichtungen sowie der erforderliche Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung sind vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
4.2 Überlassung und Instandhaltung
4.2.1. Für die Unterbringung der überlassenen technischen Einrichtungen sind auf Kosten des Kunden geeignete Räume bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
4.2.2. Alle Installations- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von datenwelt it service ausgeführt werden, es sei denn, sie befindet sich mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug.
4.2.3. Zum Betrieb der überlassenen technischen Einrichtungen dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von datenwelt it service oder dem Hersteller der Einrichtungen zur Verwendung empfohlen werden.
4.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, datenwelt it service die Installation der gemieteten technischen Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen und diese abzunehmen.
4.2.5. Sollte es bei der Nutzung der überlassenen technischen Einrichtungen zu Störungen kommen, so wird der Kunde datenwelt it service hiervon unverzüglich durch telefonische oder fernschriftliche (E-Mail oder Telefax) Meldung in Kenntnis setzen. Hierfür gibt datenwelt it service eine zentrale Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer an den Kunden heraus, die in solchen Fällen zu kontaktieren ist. Störungsmeldungen an andere Stellen - insbesondere auch die persönliche Mitteilung an einen Mitarbeiter von datenwelt it service außerhalb der Geschäftsräume von datenwelt it service - gelten nicht als Störungsmeldung.
4.2.5. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind datenwelt it service die durch die Inspektion sowie der Instandsetzung der überlassenen technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Inspektion herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
4.2.6. Die überlassenen technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Zerstörung aufgrund von Vorsatz, fahrlässiger oder unsachgemäßer Nutzung sind die Kosten für die Reparatur bzw. der Wiederbeschaffungswert an datenwelt it service zu erstatten. Die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie Mängel oder Schäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind datenwelt it service unverzüglich anzuzeigen, vor allem jede Störung oder wenn eine Vorkehrung zum Schutze der technischen Einrichtungen gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist.
4.3 Der Kunde teilt datenwelt it service jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie seiner Bankverbindung mit.
4.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen technischen Einrichtungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von datenwelt it service zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiter zu vermieten. Bei Verweigerung dieser Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, Änderung der Zahl der angeschlossenen Endgeräte bzw. Nutzungsplätze oder Nutzern der überlassenen technischen Einrichtungen unverzüglich an datenwelt it service mitzuteilen, sofern diese Informationen für die Abrechnung der genutzten Leistungen und Einrichtungen relevant ist.
4.6 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Überlassung und beim Betrieb von technischen Einrichtungen mit vertragsgegenständlich zugesichertem Zugang zum Internet (Internetanschlüsse, Internetserver, E-Mail-Adressen):
4.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, die er von datenwelt it service erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Um einen Missbrauch auszuschließen, sind insbesondere Benutzernamen und Kennwörter so aufzubewahren, dass der Zugriff darauf durch unbefugte Dritte unmöglich ist.
4.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, dass er keine Inhalte über die überlassenen Zugänge und Einrichtungen im Internet verfügbar machen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
4.6.3. Der Kunde verpflichtet sich, datenwelt it service von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde über die überlassenen Zugänge und Einrichtungen veröffentlicht hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten und Gerichtskosten vollständig freizustellen.
4.6.4. Sollten Dritte datenwelt it service wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten resultieren, die der Kunde über die überlassenen Einrichtungen und Zugänge veröffentlicht hat, verpflichtet sich der Kunde, datenwelt it service von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und datenwelt it service die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsbereiten Übergabe bzw. der Übernahme der Instandhaltungspflicht der technischen Einrichtungen, für den laufenden Monat voll zu zahlen. Sie sind bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich rückwirkend zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
5.2. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
5.3. Der Rechnungsbetrag ist spätestens am 14. Kalendertag nach Zugang der Rechnung fällig. Der Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
5.4. Gegen Ansprüche von datenwelt it service kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber datenwelt it service innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Abrechnung als von dem Kunden anerkannt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. datenwelt it service wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt soweit datenwelt it service eine Überprüfung der Einwendung datenschutzrechtlich möglich ist.
7. Zahlungsverzug
7.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist datenwelt it service berechtigt, die technischen Einrichtungen auf Kosten des Kunden außer Betrieb zu setzen oder zu entfernen. Bei Verzug kann datenwelt it service Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
7.2. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Rechnungsbeträge bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Rechnungsbeträge oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Rechnungen in Höhe eines Betrages, der den durchschnittlichen Rechnungsbetrag für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann datenwelt it service das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden monatlichen Beträge verlangen, jedoch höchstens die monatlichen Beträge für zwei Jahre.
7.3. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt datenwelt it service vorbehalten.
8. Laufzeit / Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz
8.1. Miet- und Instandhaltungsverträge werden, soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist, für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch, um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich zum Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
8.2. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche Mietgegenstände an datenwelt it service heraus zu geben.
8.3. Erklärt der Kunde vor Ablauf der Vertragszeit aus nicht von datenwelt it service zu vertretenden Gründen, die technischen Einrichtungen nicht nutzen zu wollen, so kann sich datenwelt it service damit einverstanden erklären, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten unter folgenden Bedingungen aufzuheben:
- Werden die technischen Einrichtungen nicht demontiert, so ist ein Ablösebetrag in Höhe des dreifachen monatlichen Mietzinses zuzüglich der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu zahlen.
- In allen anderen Fällen beträgt der Ablösebetrag die Hälfte der vereinbarten monatlichen Beträge, die bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlen gewesen wären, jedoch höchstens die monatlichen Beträge für zwei Jahre.
- Bezieht sich die Aufhebung der vertraglichen Vereinbarung nur auf einen Teil der geschuldeten Leistung, so gelten die vorstehenden Regelungen für diesen Teil entsprechend.
- Werden statt der nicht montierten oder der aufgegebenen technischen Einrichtungen entsprechende Einrichtungen von einem Dritten gekauft, gemietet oder sonst zur Nutzung übernommen, so bleibt der Anspruch von datenwelt it service auf Vertragserfüllung in vollem Umfang bestehen.
8.4. Kann datenwelt it service die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat trotz Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht ausführen, so kann datenwelt it service - unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug - vom Vertrag zurücktreten oder unter Ablehnung der Vertragserfüllung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen des vereinbarten monatlichen Betrages sowie Ersatz ihrer Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
8.5. Hat der Kunde trotz fehlender Erlaubnis die technischen Einrichtungen einem Dritten weitervermietet oder sonst zum alleinigen Gebrauch überlassen und macht er dieses vertragswidrige Verhaften trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so ist datenwelt it service berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen Mieten zu verlangen, jedoch höchstens die monatlichen Beträge für zwei Jahre.
8.6. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde andere ihm obliegende Vertragspflichten erheblich oder nachhaltig verletzt.
8.7. Tritt nach dem Abschluss eines Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Vergütungsanspruch datenwelt it service gefährdet erscheint, oder erfährt datenwelt it service erst nach Vertragsschluss unverschuldet von einer solchen Verschlechterung, kann datenwelt it service die Erbringung der geschuldeten Leistungen solange verweigern, bis die jeweilige Vergütung bezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wurde.
8.8. Der Betrag gemäß Punkt 10.1 und 10.2 ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn datenwelt it service einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
9. Gewährleistung
9.1. Überlassung technischer Einrichtungen
Sind die überlassenen technischen Einrichtungen mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so hat der Kunde, sofern er seiner Pflicht zur Anzeige nachgekommen ist, unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche auf Minderung des Mietzinses und Schadensersatz, das Recht, von datenwelt it service die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Sie kann statt der Mängelbeseitigung eine Ersatzeinrichtung liefern.
9.2. Instandhaltung
Bei mehrfach fehlerhafter Durchführung der Instandhaltung kann der Kunde von datenwelt it service Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zu, angemessene Herabsetzung der monatlichen Instandhaltungspreise zu verlangen oder den Instandhaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.3. Installation und zusätzliche Leistungen
Bei mehrfach fehlerhafter Ausführung der Installation bzw. der zusätzlichen Leistungen kann der Kunde von datenwelt it service Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zu angemessene Herabsetzung des Entgeltes oder Auflösung des Vertrages, jedoch nur bezogen auf die Installation bzw. die zusätzlichen Leistungen, zu verlangen.
9.4. Die Gewährleistungsrechte gemäß Punkt 9.1 bis 9.3 stehen dem Kunden gegenüber datenwelt it service zwölf Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu.
9.5. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Punkt 10.
9.6. Fremdprodukte
Hat der Kunde mit Erlaubnis von datenwelt it service an überlassene technische Einrichtungen Fremdprodukte angeschlossen, übernimmt datenwelt it service keine Gewährleistung für den einwandfreien Betrieb der technischen Einrichtungen. Der Kunde hat die Instandhaltung der Fremdprodukte sicherzustellen. Beeinträchtigen diese die Funktion der überlassenen technischen Einrichtungen oder darüber hinaus andere technische Einrichtungen von datenwelt it service, ist datenwelt it service berechtigt, die Fremdprodukte auf Kosten des Kunden abzuschalten.
10. Haftung
10.1. Soweit datenwelt it service Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt und aus diesem Grund der Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) eröffnet ist, bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. Danach haftet datenwelt it service für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von EURO 12.500 je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von datenwelt it service auf EURO 10 Millionen je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt der Höhe nach, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
10.2. Für die übrigen Leistungen, die datenwelt it service im Zusammenhang mit dem unter 1.1 genannten Vertragsgegenstand anbietet, ohne dass der Anwendungsbereich der TKV eröffnet wäre, haftet datenwelt it service nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung, bei einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10.3. Haftet datenwelt it service gemäß Ziffer 10.2, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens ihrer Organe oder leitenden Angestellten vorliegen, ist die Haftung auf solche Schäden und einen solchen Schadensumfang beschränkt, deren Eintritt datenwelt it service nach dem ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehen konnte.
10.4. Die Haftung von datenwelt it service für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern von datenwelt it service verursacht werden, die nicht Organe oder leitende Angestellte von datenwelt it service sind, ist auf solche Schäden und höchstens einen solchen Schadensumfang begrenzt, mit deren Entstehen datenwelt it service bei Abschluss des betreffenden Vertrages aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
10.5. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet datenwelt it service nicht, sofern die Schadensfälle nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von leitenden Angestellten oder Organen verursacht wurden.
10.6. In den Schadensfällen der Ziffern 10.3 und 10.4 ist die gesamte Haftung von datenwelt it service unabhängig von anderen Beschränkungen jedenfalls auf den Höchstbetrag von EURO 25.000 für Sachschäden, EURO 100.000 für Personenschäden und auf den zwölffachen Betrag der vereinbarten monatlichen Vergütung für reine Vermögensschäden beschränkt.
10.7. Die Haftung von datenwelt it service nach dem Produkthaftungsgesetz und für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
10.8. Die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern schließen Ansprüche gegen Organe, Mitarbeiter und Beauftragte von datenwelt it service ein.
10.9. Die Schadensersatzansprüche gegen datenwelt it service verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Kunden. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.10. datenwelt it service gewährleistet nicht, dass die überlassenen technischen Einrichtungen ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen oder, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10.11. Soweit Schäden des Kunden auf Fehler in der Leistungserbringung der Deutschen Telekom AG oder dritten Unternehmen zurückgehen, ist datenwelt it service dem Kunden nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, als sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom AG oder dritte Unternehmen hat. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die datenwelt it service die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten) hat datenwelt it service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. datenwelt it service ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von datenwelt it service liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
10.12. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die datenwelt it service durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung ihrer bereitgestellten Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt.
11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten
11.1. datenwelt it service kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten ändern. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Zugang des Mitteilungsschreibens widersprochen hat. datenwelt it service weist den Kunden auf diese Folge in dem Schreiben hin.
11.2. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf eines Monats wirksam. datenwelt it service weist den Kunden schriftlich auf das Kündigungsrecht hin.
12. Sonstige Bedingungen
12.1. Hiernach geschlossene Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung auf ausländisches Recht.
12.2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Nutzung von technischen Einrichtungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch datenwelt it service an Dritte abtreten. Dies gilt nicht soweit die Abtretung in einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich zugelassen ist.
12.3. Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines hiernach geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder nicht durchsetzbar, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des betreffenden Vertrages nicht. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
12.4. Erwirbt der Kunde von datenwelt it service technische Einrichtungen oder sonstige Sachgegenstände, so bleibt datenwelt it service bis zur vollständigen Zahlung der Entgelte Eigentümer der Waren.
12.5. Erfüllungsort ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen einschließlich Scheck- und Wechselklage ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Köln. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. Beide Parteien bleiben berechtigt, gerichtliche Verfahren auch am Sitz oder allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Vertragspartei anhängig zu machen.
12.6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Bestätigung von datenwelt it service wirksam. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
12.7. datenwelt it service ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer hiernach abgeschlossenen Verträgen obliegenden vertraglichen Verpflichtungen Dritte, einschließlich mit ihr verbundene Unternehmen, einzusetzen.
12.8. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner gebunden.
12.9. Solange der Kunde produktiv ein Vertragsprodukt nutzt oder Dienstleistungen von datenwelt it service in Anspruch nimmt, kann datenwelt it service den Kunden als Referenzkunden unter Verwendung seines Firmenlogos benennen.
12.10. Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Vornahme von Zahlungen ist jede Partei von der Erfüllung ihrer hiernach abgeschlossenen Verträgen bestehenden Vertragspflichten solange befreit, als diese infolge höherer Gewalt unmöglich ist. Höhere Gewalt sind insbesondere Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Feuer, Überflutung, behördliche Maßnahmen, Verzug oder Nichterfüllung seitens Zulieferanten, Erdbeben, Ausfall von und Störungen in Kommunikations- und Datennetzen anderer Betreiber oder andere von der jeweils leistungswilligen Partei nicht zu vertretenden Umstände.
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